AGB
Geltungsbereich dieser AGB
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten durch das Companion, das heißt von folgendem Unternehmen:
The Companion Vienna
Mahü127a Betriebs GmbH
Perspektivstrasse 8
1020 Wien, Österreich
gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) erbracht werden. Nachfolgend wird das Unternehmen als „Companion“ bezeichnet.
1.2 In ihrem Geltungsbereich gelten die nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich. Das bedeutet, dass entgegenstehende oder von diesen abweichenden Bestimmungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil werden, und zwar auch dann nicht, wenn das Companion ihre Leistungen in Kenntnis der entgegenstehenden oder von diesen abweichenden Bestimmungen vorbehaltlos ausführt. Etwas anderes gilt nur, wenn das Companion den entgegenstehenden oder abweichenden Bestimmungen schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die Hausordnung („Spielregeln“) und die digitale Hausordnung des Companion sind als Anlage diesen AGB beigefügt und deren Bestandteil.
1.4 Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.
Regelungen zum Vertragsschluss
2.1 Buchungen des Companion können über verschiedene Wege erfolgen, zum Beispiel telefonisch oder über das Internet. Die Buchung ist aber erst verbindlich, wenn Sie durch das Companion (Ziff. 1.1) bestätigt wird.
2.2 Soweit die Buchung in Textform (E-Mail) oder schriftlich erfolgt, ist für den Vertragsschluss ebenfalls eine Bestätigung in Textform notwendig.
2.3 Vertragspartner sind das Companion, deren Leistungen, die der Kunde in Anspruch nimmt (Ziff. 1.1) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er neben dem Kunden selbst als Gesamtschuldner. Das Companion kann dann nach ihrer Wahl den Kunden oder den Besteller wegen aller Ansprüche aus dem Vertrag in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Nebenleistungen oder Schadensersatzansprüche des Companion gegen den Kunden.
Leistungen, Preise, Zahlungsbestimmungen
3.1 Das Companion ist verpflichtet, das Zimmer in der vom Kunden gebuchten Kategorie bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
3.2 Das Companion ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Hotelbetrieb zu erbringen, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
3.3 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, für die Leistungen des Companion die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für den Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
3.5 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die Preisangaben des Companion verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, einschließlich aller jeweils anwendbaren Steuern und Abgaben. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben, welcher Art auch immer, werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
3.6 Soweit diese Bestimmungen dem Companion das einseitige Recht zur Preisanpassung einräumen – Ziff. 3.4 – besteht ein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Das Sonderkündigungsrecht verfällt, soweit es nicht innerhalb von einer Woche nach Kenntnis, der das Sonderkündigungsrecht begründenden Umstände ausgeübt wird.
3.7 Soweit der Kunde nachträglich die Anzahl der gebuchten Zimmer verringern möchte, ist dazu die Zustimmung des Companion notwendig. Das Companion kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis pro Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.8 Das Companion ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung oder vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.
3.9 Die Anzahlung kann auch nach Vertragsschluss verlangt werden.
3.10 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
3.11 Soweit das Companion begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat, kann sie jederzeit die Vorauszahlung des vollen Preises oder die Leistung einer Sicherheit verlangen.
3.12 Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist grundsätzlich spätestens mit der Anreise des Kunden fällig und zu zahlen. Abrechnungen gemäß Ziff. 3.8, 3.9 oder 3.10 sind sofort fällig.
3.13 Soweit das Companion mit dem Kunden die Zahlung nach Übersendung der Rechnung vereinbart, ist die Zahlung bei Zugang der Rechnung fällig. Verzug tritt mit dem 15. Tag nach Rechnungsstellung ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
3.14 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Companion berechtigt, die Leistungserbringung für den Kunden einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn sie den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Leistungsverweigerung angedroht hat.
3.15 Das Companion akzeptiert grundsätzlich die Zahlung mit den durch Aushänge bekanntgemachten Kreditkarten. Die Akzeptanz von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber. Das Companion behält sich jedoch vor, im Einzelfall bestimmte Kreditkarten abzulehnen oder auf Barzahlung zu bestehen. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen.
Stornierung (Rücktritt) durch den Kunden
4.1 Der Kunde ist, soweit nicht abweichend vereinbart, bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstages, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde auch dann zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet, wenn er die beim Companion gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:
bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % des Bruttopreises
bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des Bruttopreises
bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag 90 % des Bruttopreises
bei Nichtankunft/Storno am Ankunftstag 100 % des Bruttopreises
4.4 Das Companion ist berechtigt, die nach Ziff. 4.2 anzurechnenden Beträge pauschal zu berechnen und bis zu 100% des vereinbarten Zimmerpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer eingesparter Aufwendungen oder eines geringen Schadens vorbehalten.
4.5 Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Companion abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Companion der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.6 Sofern zwischen dem Companion und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Companion auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Companion ausübt.
4.7 Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Veranstaltungen folgende Stornobedingungen als vereinbart:
bis 60 Tage vor der Veranstaltung keine Stornokosten
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten oder bei Mindestumsatz 50 % des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
bis 10 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und 85 % des zu erwartenden Speisengesamtumsatzes
ab 10 Tage vor der Veranstaltung 100 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes und 100 % der Raummiete / Bereitstellungskosten und sämtliche bestellten Zusatzkosten wie etwa Techniker, Dekoration, Personal etc.
4.8 Sollte der Kunde, die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten über die vereinbarte Zeit hinaus nutzen, ist das Companion berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weitere Bereitstellungskosten zu verrechnen.
4.9 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Companion. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Stornierung (Rücktritt) Leistungsverweigerung durch das Companion
5.1 Das Companion ist nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie unter folgenden Voraussetzungen zur Leistungsverweigerung, zum Rücktritt vom Vertrag und zur Kündigung berechtigt:
5.1.1 Dem Kunden ist – abweichend von Ziff. 4.1 - im Einzelfall ein Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmen Frist eingeräumt worden, dem Companion liegen andere Anfragen für die durch den Kunden gebuchten Zimmer vor und der Kunde verzichtet auf Rückfrage des Companion nicht auf sein Rücktrittsrecht.
5.1.2 Der Kunde leistet eine Anzahlung oder Vorauszahlung trotz Aufforderung nicht innerhalb der durch das Companion hierfür gesetzten Frist.
5.1.3 Die Leistung ist dem Companion aufgrund von Umständen, die es nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden oder derart erschwert, dass das Festhalten an der Leistungspflicht wirtschaftlich untragbar wäre.
5.1.4 Der Kunde hat bei der Buchung falsche oder irreführende Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht. Zu den vertragswesentlichen Tatsachen gehören insbesondere die Person des Kunden und der Zweck seines Aufenthalts.
5.1.5 Das Companion hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme ihrer Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Companion in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Companion zuzurechnen ist.
5.1.6 Der Kunde überlässt das Zimmer ohne Zustimmung des Companion einem Dritten zur Nutzung.
5.1.7 Der Zweck des Aufenthalts, der Veranstaltung bzw. die konkrete Nutzung des überlassenen Zimmers rechtswidrig ist.
5.1.8 Der Kunde steht bei Ankunft erkennbar unter dem Einfluss berauschender Substanzen.
5.1.9 Der Kunde verhält sich gegenüber dem Personal des Companion oder anderen Gästen ausfällig.
5.1.10 Der Kunde verletzt wiederholt die Hausordnung oder die digitale Hausordnung des Companion.
5.2 Im Falle eines Vertragsrücktritts durch das Companion bei Vorliegen der unter Ziff. 5. genannten Voraussetzungen, ist der Kunde zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Companion ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe, Überlassung an Dritte
6.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2 Gebuchte Zimmer werden grundsätzlich bis 18 Uhr am Anreisetag für den Kunden bereitgehalten. Erscheint der Kunde nicht bis 18 Uhr, kann das Companion das Zimmer anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde Ansprüche gegen das Companion hat.
6.3 Der Kunde kann im Voraus abweichend von Ziff. 6.2 eine spätere Ankunft vereinbaren. Dies setzt eine vollständige Vorauszahlung des Zimmerpreises oder die Hinterlegung einer Kreditkartennummer voraus, die die Zahlung auch bei Nichterscheinen ermöglicht.
6.4 Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer oder Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Companion. Die Verweigerung der Zustimmung begründet kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden.
6.5 Bei einer Nichträumung des Zimmers, bis 12 Uhr des Abreisetages, ist das Companion berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
6.6 Rauchen ist in den Gebäuden des Companion ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenutzbarkeit bzw. Untervermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundene Verdienstentgang geltend gemacht.
Haftung des Companion und Obliegenheiten des Kunden
7.1 Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung des Companion und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit der Schaden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) beruht.
7.2 Haftung des Companion für Sach- und Vermögensschäden ist auf vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 1295 AGBG ist ausgeschlossen.
7.4 Das Companion stellt dem Kunden ggf. auch kostenpflichtig einen Parkplatz zur Verfügung. Ein Verwahrvertrag gemäß § 957 AGBG kommt hierdurch weder in Bezug auf das abgestellte Fahrzeug noch in Bezug auf die darin befindlichen Sachen zu Stande. Für die diesbezügliche Haftung des Companion gelten Ziff. 7.1 und Ziff. 7.2.
7.5 Für Schäden an eingebrachten Sachen haftet das Companion gemäß den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff. AGBG. Die Haftung des Companion ist nur dann gegeben, wenn die Sachen des Companion oder den von dem Companion befugten Personal übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort (Hotel- und Zimmersafe) gebracht worden ist. Sofern dem Companion der Beweis nicht gelingt, haftet das Companion für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden ihres Personals sowie der aus- und eingehenden Personen. Das Companion haftet gemäß § 970 Abs. 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag von derzeit 1.100,00 €. Unter diesen Umständen haftet das Companion für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von 550,00 €. Kommt der Kunde der Aufforderung des Companion, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist das Companion aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Companion ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Companion begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen.
7.6 Das Companion haftet nicht dafür, wenn dem Kunden, seine Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern und Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen. Ebenso haftet das Companion nicht für mitgebrachte Ausstellungsgegenstände. Der Kunde kann wie in Ziff. 7.5 die Sachen des Companion oder den vom Companion befugten Personal übergeben oder an einem von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht werden.
7.7 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde den eingetreten Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Companion anzeigt. Überdies sind die Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Kunden gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
7.8 Im Übrigen gelten für die Haftung und Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen das Companion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.9 Der Kunde hat für seine Wertsachen den Zimmer- oder Hotelsafe zu nutzen.
7.10 Sobald der Kunde Bargeldsummen von mehr als 550,00 € in seinem Zimmer aufbewahrt, hat er dies an der Rezeption anzumelden. Unterlässt er dies, sind im Verlustfall (z.B. Einbruch, Diebstahl etc.) höhere Schäden im Einzelfall durch den Kunden nachzuweisen.
7.11 Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von 10,00 € überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben.
Gutscheine
8.1 Ein beim Companion erworbene Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden.
8.2 Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mailadresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
Haustiere
9.1 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das Companion gebracht werden.
9.2 Der Kunde haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften § 1320 AGBG.
Internetnutzung
10.1 Das Companion ermöglicht dem Kunden den drahtlosen Zugriff auf das Internet.
10.2 Das Vorhandensein WIFI/WLAN-fähiger Endgeräte ist Sache des Kunden. Das Companion bietet weder technischen Support noch Mietgeräte an.
10.3 Der Datendurchsatz des zur Verfügung gestellten Internetzugangs hängt maßgeblich auch von Faktoren ab, die außerhalb der Einflusssphäre des Companion liegen. Für die Verfügbarkeit, das Vorhandensein einer bestimmten Bandbreite und die Nutzbarkeit für bestimmte Dienste – Video/Musikstreaming usw. übernimmt das Companion deshalb keine Gewähr.
10.4 Die Funktionstüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber dem Companion dar.
10.5 Das Companion behält sich vor, den Zugriff auf bestimmte Internetangebote zu sperren.
10.6 Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung des Internetzugangs, die digitale Hausordnung des Companion zu beachten.
Datenschutz und Datennutzung
11.1 Das Companion erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ihrer Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses, sowie dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Soweit dies über die Website www.companion-hotels.com geschieht, gilt ergänzend die diesbezügliche Erklärung zum Datenschutz unter www.companion-hotels.com/dataprotection.
11.2 Aufgrund der Besonderheiten von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Kunde erkennt an, dem Companion personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistung erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgaberechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
11.3 Das Companion nutzt die im Rahmen des Hotelaufnahmevertrages mitgeteilte E-Mail-Adresse sowie Namen und Vornamen des Kunden dazu, dem Kunden personalisierte Werbung für die Hotellerie-Leistungen des Companion zu übersenden.
11.4 Zur Erstellung und zum Versand dieses Newsletters setzt das Companion das System „Dailypoint“ der Firma Toedt, Dr. Selk & Coll. GmbH ein. Hierbei werden verschiedene Personenbezogene Daten – nämlich Name, Vorname und Email-Adresse – auf den Dailypoint-Servern gespeichert und verarbeitet, die sich in der Europäischen Union befinden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat das Companion mit der Firma Toedt, Dr. Selk & Coll. GmbH eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung getroffen, mit der gesetzeskonforme Verarbeitung Ihrer Daten auch bei Dailypoint sichergestellt ist. Eine Abmeldung des Newsletters ist jederzeit über einen Link in der Bestätigungs-EMail, allen Newsletter-EMails und notfalls auch telefonisch oder per Mail möglich.
11.5 Der Nutzung zu dem in Ziff. 9.2 können Sie jederzeit, also auch schon bei Vertragsschluss, widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an mtodt@companion-hotels.com
11.6 Wenn und soweit der Kunde an Gewinnspielen des Companion – zum Beispiel über die Social-Media-Kanäle des Companion - teilnimmt, gelten für die diesbezügliche Datenverarbeitung und Nutzung ergänzend die Teilnahmebedingungen des Companion für Gewinnspiele.
11.7 Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Sinne von Ziff. 9 ist das Companion (Ziff. 1).
Schlussbestimmungen
12.1 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen des Companion oder ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit seine Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Companion anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Anspruch des Companion und des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
12.2 die vorstehenden Regelungen – einschließlich der Anlagen „Hausordnung“ und die „Digitale Hausordnung“ – sind in Bezug auf das Vertragsverhältnis abschließend. Abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Companion.
12.4 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Companion.
12.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
12.6 Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.